Er habe den Jackenkragen hochgezogen gehabt. Sie (die J.________(Gruppierung)) hätten sich bei der Garage (zweites Haus links G.________(Strasse) Richtung Bahnhof) getroffen, um sich zu sammeln. Sie hätten aber keine Auseinandersetzung gesucht und er habe sich nur verteidigt. Er sei ziemlich zuvorderst in der Gruppe gestanden und habe auch Faustschläge ausgeteilt. Er gehöre einer Fangruppierung an, die sich J.________(Gruppierung) nenne (EV-Protokoll vom 28. Februar 2020, S. 3 f.). Er konnte nach der Schlägerei von einem Polizeibeamten erkannt werden.