Seine Verurteilung zu 20 Tagessätzen Geldstrafe (bedingt vollziehbar) und einer Busse wegen grober Verkehrsregelverletzung vom 21. November 2019 zeigt jedoch, dass er bereits straffällig in Erscheinung getreten ist. Insgesamt bestehen damit genügend Indizien dafür, dass sich der Beschwerdeführer wieder an einer solchen gewalttätigen Auseinandersetzung in Zusammenhang mit einem Eishockeyspiel beteiligten könnte, bei deren Aufklärung die erkennungsdienstlichen Merkmale von Relevanz sein könnten. 5.8 Die Identität des Beschwerdeführers ist im vorliegenden Strafverfahren bekannt.