vom 4. März 2020, wonach er mit den anderen in den G.________(Strasse) «gelaufen» sei; vgl. ferner Z. 144 des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten N.________ vom 28. Februar 2020, wonach sich die Gruppe «plötzlich» in Bewegung gesetzt habe; vgl. auch Z. 147 f. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme von O.________ vom 4. März 2020, wonach er nicht sagen wollte, wie er anlässlich der Auseinandersetzung gekleidet war, was seltsam anmutet). Ein plötzliches Rennen und Vermummen der D.________(Eishockeyclub)-Fans wird von den Polizeibeamten K.________, L.________ und M.