Er habe vor dem Restaurant H.________ gegen die E.________(Eishockeyclub)- Fans wild gestikuliert, weil er sich von den E.________(Eishockeyclub)-Fans provoziert gefühlt habe. Er und seine Gruppe hätten deshalb auch provozieren wollen (vgl. Z. 32 f. und 138 f. des Einvernahmeprotokolls; vgl. ebenso Z. 41 f. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten N.________ vom 28. Februar 2020).