Die erkennungsdienstliche Erfassung sei ein verzweifelter Versuch, polizeitaktische Fehler zu korrigieren, indem nun auf die D.________(Eishockeyclub)-Fans fokussiert werde, weil die angreifenden E.________(Eishockeyclub)-Fans (ausser zwei Beschuldigte) nicht hätten angehalten werden und die Polizei das Überschreiten der Bahngeleise nicht habe verhindern können. Beim Strafregistereintrag wegen grober Verkehrsverletzung handle es sich um einen einmaligen Vorfall. Er habe seine Lehren gezogen. Er sei deswegen kein gewalttätiger und krimineller Mensch.