Der Anzeigerapport schweige darüber, dass die D.________(Eishockeyclub)-Fans von den E.________(Eishockeyclub)-Fans angegriffen worden seien, welche verbotenerweise die Bahngleise überquert hätten. Der Rapport verkenne, dass die D.________(Eishockeyclub)-Fans auf dem Weg nach Hause bzw. ins Stammlokal «J.________» vom Angriff überrascht worden seien. Es treffe nicht zu, dass die D.________(Eishockeyclub)-Fans diese Konfrontation gesucht hätten. Ihm würden Tathandlungen wie Vermummung vorgeworfen, welche einfach nicht wahr seien. Er habe sich gewehrt, weil er angegriffen worden sei. Er habe in Notwehr gehandelt.