Indizien dafür, dass der Beschwerdeführer wieder in eine solche Auseinandersetzung geraten könnte. Solche Delikte sind keine Bagatelle, sondern richten sich gegen den öffentlichen Frieden bzw. die körperliche Integrität der Teilnehmer und auch von unbeteiligten Dritten und weisen eine gewisse Schwere auf. Der Beschwerdeführer konnte von der Polizei erkannt werden, weil er schon von früher bekannt war. Der Beschwerdeführer ist zudem vorbestraft, wenn auch nicht einschlägig.