Der Beschwerdeführer, welcher zu diesem Zeitpunkt direkt vor einem Polizeibeamten stand und von diesem erkannt wurde, begann umgehend wild zu gestikulieren. Die D.________(Eishockeyclub)-Fans blieben auf der Strasse und vermummten sich. Danach kam es zur Auseinandersetzung zwischen der Gruppe D.________(Eishockeyclub) Fan, zu welcher der Beschwerdeführer gehört, und der Gruppe E.________(Eishockeyclub) Fans. Es kam dabei zu gegenseitigen Schlägen und einer Sachbeschädigung (Anzeigerapport vom 20. März 2020 und Wahrnehmungsberichte, insbesondere Berichtsrapport von L.________ vom 25. Januar 2020).