Die Beschwerdeführerin stehe seit mehr als einem Jahr unter dem Druck und der Drohung der Beschuldigten, welche aufgrund falscher Behauptungen und Verzögerungstaktiken versuche, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, das nicht der Wahrheit entspreche. Der Versuch, ein Arbeitszeugnis zu erlangen, dessen Inhalt eindeutig irreführend sei, insbesondere in einem so wesentlichen Punkt wie der autonomen Arbeitsweise als Medizinische Praxisassistentin, stelle ein rechtswidriges Ziel dar.