3 forderten Wortlauts. Die Beschuldigte habe wider besseres Wissens bei der Schlichtungsbehörde einen Urteilsvorschlag erwirkt. Es könne seitens der Behörde kaum angeordnet und ungeahndet gelassen werden, dass sie der Beschuldigten ein «bravouröses» Zeugnis als Medizinische Praxisassistentin ausstelle, ohne dass diese überhaupt je einen Abschluss in diesem Beruf erworben habe.