Seit Monaten sei sie und werde sie wiederholt unter Druck gesetzt, der Beschuldigten ein wahrheitswidriges Arbeitszeugnis auszustellen. Sie fürchte sich, dass sie sich im Falle der Ausstellung des («mit massivem Nachdruck») geforderten Arbeitszeugnisses im vorgegebenen Wortlaut haft- und strafbar mache. Sie habe eine Überweisung auf das Klientengeldkonto des von ihr kontaktierten Rechtsvertreters vorgenommen und durchgehend die Bereitschaft signalisiert, der Beschuldigten ein angepasstes wahrheitsgetreues und wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.