Die Beschuldigte habe eine Anpassung des Arbeitszeugnisses verlangt, wobei sie von ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. ihrem Rechtsvertreter unterstützt worden sei. Es sei ihr – der Beschwerdeführerin – mit einer Klage beim Arbeitsgericht, der Geltendmachung von wirtschaftlichem Schaden und der Auferlegung der Kosten aus Klageführung gedroht worden. Schliesslich sei die Angelegenheit vor die Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland gelangt.