Die Beschuldigte sei vom 20. August 2018 bis zum 30. April 2019 bei ihr als Medizinische Praxisassistentin angestellt gewesen. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses habe sie der Beschuldigten ein Arbeitszeugnis ausgestellt, mit dessen Formulierung diese nicht einverstanden gewesen sei. Die Beschuldigte habe eine Anpassung des Arbeitszeugnisses verlangt, wobei sie von ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. ihrem Rechtsvertreter unterstützt worden sei.