2 Beschuldigte habe wider besseres Wissens und unter Androhung und Umsetzung ernstlicher Nachteile fortgesetzt von ihr ein Arbeitszeugnis erzwingen wollen, welches nicht der Wahrheit entspreche. Die Beschuldigte habe ihr materiellen und immateriellen Schaden zugefügt, indem sie u.a. gezwungen gewesen sei, neuerlichen juristischen Beistand beizuziehen. Die Beschuldigte sei vom 20. August 2018 bis zum 30. April 2019 bei ihr als Medizinische Praxisassistentin angestellt gewesen.