5 chung des Gesuchs ihre finanziellen Verhältnisse darlegt und alle Belege, deren Beschaffung zumutbar ist, einreicht. Dieser Obliegenheit zur Mitwirkung ist der Beschwerdeführer frühestens mit Eingabe vom 19. Juli 2019 zumindest teilweise nachgekommen, als er die Rentenbescheinigung 2018 und die ALV-Abrechnungen Februar bis Mai 2019 einreichte. Erst mit dieser Eingabe belegte er seine finanziellen Verhältnisse zumindest teilweise, weshalb das Gesuch frühestens ab diesem Zeitpunkt gutgeheissen werden konnte, wie es von der Staatsanwaltschaft zu Recht dargetan wurde.