Dies geschah in der Folge jedoch nicht. Eine rückwirkende Gewährung der amtlichen Verteidigung mit Wirkung ab (ungenügend begründeter und belegter) Gesuchseinreichung fiel deshalb ausser Betracht. Wie vorstehend dargetan wurde, verlangt die Mitwirkungspflicht, dass die gesuchstellende Person mit der Einrei-