Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. März 2020 Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen das Folgende: 1. Ziff. 1 der Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt C.________, im Rahmen des Verfahrens BM 18 42325 sei insoweit aufzuheben, als dass die amtliche Verteidigung für den Zeitraum vor 19. Juli 2019 verweigert worden ist und die Einsetzung der amtlichen Verteidigung sei auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung per 5. April 2019 zu gewähren. 2. Eventualiter: Ziff.