namens des Beschwerdeführers um Einsetzung als amtlicher Verteidiger, ohne die finanzielle Situation des Beschwerdeführers zu erläutern und zu belegen. Auf telefonische Nachfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 18. April 2019 mit, dass er den Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit nachreichen werde. Am 18. Juni 2019 stellte er in Aussicht, dass er in den nächsten Tagen in der Lage sein werde, die einverlangten Dokumente einzureichen. Am 19. Juli 2019 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers die Rentenbescheinigung 2018 sowie die ALV-Abrechnungen Februar bis Mai 2019 ein.