16 DNA-Profil-Gesetz (SR 363) im Übrigen sofort bzw. nach einem Jahr gelöscht. Damit erweist sich der leichte Grundrechtseingriff einer erkennungsdienstlichen Erfassung und DNA-Profilerstellung für den Beschwerdeführer als zumutbar und damit auch im engeren Sinne als verhältnismässig. 3.6 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde unbegründet und daher abzuweisen.