Gerade im Bereich der Betäubungsmitteldelikte spielt DNA eine wichtige Rolle. So werden hier häufig sichergestellte Betäubungsmittel auf Spuren untersucht und mit bekannten Spuren abgeglichen, um so deren Herkunft bzw. eine allfällige Täterschaft zu ermitteln. Der Beschwerdeführer hat zudem gemäss seinem Strafregisterauszug bereits mehrere Vorstrafen wegen Vergehen (mehrere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz) und Verbrechen (Urkundenfälschung), was beweist, dass er bereits früher Straftaten von gewisser Schwere begangen hat und insgesamt schon vielfach straffällig in Erscheinung getreten ist.