1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wird von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vorgeworfen, sich der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht zu haben. Er soll mindestens 24 Gramm Kokain zum Eigenkonsum beschafft haben sowie gemeinsam mit C.________ Anstalten zum Erwerb von 100 Gramm Kokaingemisch getroffen bzw. dieses tatsächlich erworben haben. Mit einer ersten Verfügung vom 14. Juni 2018 wurde die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers angeordnet. Die Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.