14 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 27. Dezember 2019 wird aufgehoben und die Beschwerdeführer werden als Privatkläger im Strafpunkt im Verfahren zugelassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 600.00, den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt. Die andere Hälfte der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.