Gestützt auf diese Überlegungen kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Familie des Verstorbenen gültig Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Störung des Totenfriedens habe stellen können, nachdem ein Journalist in dessen Hotelzimmer eingedrungen war und dort Fotos vom Zimmer, privaten Notizen und dem Leichnam erstellt hatte. 10.6 Demnach kommt dem mit dem Tod eintretenden Ende der Rechtsfähigkeit einer geschädigten Person im Strafprozess nicht absolute Bedeutung zu. Dies zeigt sich anhand der gesetzlichen Konzeption, wonach auch Erben strafantragsberechtigt sein (Art.