Dieses Weiterbestehen von gewissen Rechten rechtfertige sich umso mehr, weil der Moment des Erlöschens von Leben im Körper des Einzelnen sehr schwierig zu bestimmen sei. Gestützt auf diese Überlegungen kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Familie des Verstorbenen gültig Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs und Störung des Totenfriedens habe stellen können, nachdem ein Journalist in dessen Hotelzimmer eingedrungen war und dort Fotos vom Zimmer, privaten Notizen und dem Leichnam erstellt hatte.