10 Abs. 1 BV (BGE 135 I 113 E. 2.2). Bei den Ermittlungen zur Frage, ob dem Staat zurechenbares Handeln zum Tod einer Person geführt hat, sind die Angehörigen des Opfers soweit miteinzubeziehen, wie es für die Wahrung ihrer legitimen Interessen erforderlich ist (Urteil des EGMR vom 17. September 2014 i.S. Mocanu and others v. Romania [Urteil Nr. 10865/09] § 324). Sie müssen namentlich darüber informiert werden, warum staatliches Handeln wie etwa eine Gewaltanwendung unter Umständen als nicht strafbar angesehen wird (Urteil des EGMR vom 4. Mai 2001 i.S. Hugh Jordan v. The United Kingdom [Urteil Nr. 24746/94]