3 Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsguts ist (BGE 143 IV 77 E. 2.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_1200/2017 vom 4. Juni 2018 E. 2.3.1). Nicht als Geschädigte im Sinne des Gesetzes gelten demnach die indirekt betroffenen Angehörigen einer geschädigten Person (LIEBER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO], 2. Aufl. 2014, N. 1 zu Art. 115 StPO mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_82/2012 vom 2. April 2012 E. 2.3.2; MAZZUCCHELLI/POSTIZZI, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung, 2. Aufl.