Teilweise falle er offenbar in eine Hasspredigt gegen die ganze Welt und insbesondere gegen seinen Vater. Dass diese Äusserungen nicht ernst gemeint seien, sondern Aussagen aus Wut über eine konkrete Situation darstellten, habe sich auch in der Vergangenheit und insbesondere am 23. Februar 2020 gezeigt (EV E.________ 5. März 2020, Z. 99 ff. und 185 ff.). Die Äusserungen seien jeweils allgemein erfolgt, meist gegenüber allen anwesenden Personen. Die Aussagen der Familienangehörigen zeigten, dass nicht damit zu rechnen sei, dass der Beschwerdeführer vorhabe, in naher Zukunft Tötungen oder Tötungsversuche vorzunehmen. So habe