_ begeben. Am nachfolgenden Tag seien sie ins PZM gegangen, um Sachen abzuholen und nachzufragen, weshalb bereits die Entlassung erfolgt sei. Im PZM angekommen sei der Beschwerdeführer auf einen Patienten namens L.________ getroffen. Auf dem Rückweg habe sich der Beschwerdeführer dahingehend geäussert, dieser L.________ sei ein guter Typ und er könne ihn gut einmal nach Zürich schicken, um seinen Vater «aufzumischen». E.________ habe diesen Äusserungen (gemäss ihren Aussagen) keine Beachtung geschenkt, da der Beschwerdeführer in der Vergangenheit bereits mehrfach derartige Aussagen gegenüber ihr, seinen Freunden und seinem Vater ausgesprochen habe (EV E.___