H.________, welche ebenfalls befragt wurde, gab an, dass der Beschuldigte sehr wirr gesprochen habe und bereits in der Vergangenheit Drohungen ausgesprochen habe. Seit dem 03.07.2019 hätten sie keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten. Der Kontakt sei wohl infolge der Anzeige wegen Betäubungsmittelhandels in die Brüche gegangen. Sie hätten bereits im Herbst 2016 Angst gehabt, als sie dem Beschuldigten gesagt hätten, dass er kein Geld bekäme. Der Beschuldigte sei sehr aggressiv gewesen und habe gesagt, dass er seinen Vater am liebsten umbringen würde. Zwei, drei Tage danach habe der Beschuldigte gemeint, dass er dies nie machen würde.