Er habe weiter ausgeführt, dass der Beschuldigte Drogen konsumiere, was im April 2018 zu einer ersten Einweisung und im Mai 2018 zu einer zweiten Einweisung in eine Klinik geführt habe. Ab Mitte Juni 2018 bis Ende Juni habe sich der Beschuldigte aufgrund einer Massnahme der KESB in der Institution „F.________" in G.________ in einem betreuten Wohnen befunden. Im Januar 2020 sei es dann zu einer erneuten Einweisung gekommen, welche bis am 22.02.2020 gedauert habe. H.________, welche ebenfalls befragt wurde, gab an, dass der Beschuldigte sehr wirr gesprochen habe und bereits in der Vergangenheit Drohungen ausgesprochen habe.