4. Der rechtserhebliche Sachverhalt präsentiert sich gemäss dem Zwangsmassnahmengericht wie folgt: Den Ausführungen im Antrag der Staatsanwaltschaft vom 26.02.2020, dem Anzeigerapport der Stadtpolizei Winterthur vom 25.02.2020 sowie den zwei Berichtsrapporten der Kantonspolizei Bern vom 25.02.2020 kann zum Sachverhalt folgendes entnommen werden: Am 24.02.2020 habe der Vater des Beschuldigten, D.________, auf der Polizeiwache der Stadtpolizei Winterthur Anzeige gegen den Beschuldigten wegen Drohung erstattet.