1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Am 28. Februar 2020 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer für drei Monate, d.h. bis am 25. Mai 2020, an. Mit persönlicher undatierter Eingabe (Eingang Zwangsmassnahmengericht: 9. März 2020 / Eingang Beschwerdekammer: 12. März 2020)