Schliesslich reichte der Beschwerdeführer ein Schreiben von Dr. H.________ vom 18. März 2020 nach, mit welchem dieser einen Termin vom 15. Mai 2019 bestätigt und weiter ausführt, sie seien sich am Abend desselben Tages ca. gegen 22:30 Uhr zufällig auf dem Sommerfest der Kanzlei E.________ begegnet, wo dieser zusammen mit Rechtsanwalt J.________ der Kanzlei K.________ gestanden habe. Die weiteren Ausführungen des Beschwerdeführers in der Beschwerde sowie das nachgereichte Schreiben vermögen nichts an den zutreffenden Feststellungen der regionalen Staatsanwältin zu ändern.