4 der Polizei informell an, bei der Bestätigung habe es sich um einen Freundschaftsdienst gehandelt, es habe tatsächlich nie ein Sommerfest der Firma G.________ gegeben. Noch vor dem vereinbarten Vernehmungstermin erhielt die zuständige Polizei allerdings eine E-Mail von Rechtsanwalt Dr. H.________, wonach Herr F.________ keine Aussagen machen werde. In seiner Beschwerde vom 10. März 2020 macht B.________ weiter geltend, dass mehrere Personen seinen Aufenthalt in C.________ bestätigen können, namentlich F.________ (G.________), Dr. H.___