Zunächst nannte B.________ nämlich die „Rechtsanwälte E.________“ als Gastgeber der Veranstaltung, an der er an diesem Datum referiert habe, auf weitere Nachfragen reichte er aber ein Bestätigungsschreiben einer G.________ ein. F.________, der das Schreiben unterzeichnet hatte, gab im Rahmen der rechtshilfeweisen Abklärungen gegenüber