Dass Briefe mit A-Post nicht ankämen, möge eher unwahrscheinlich sein, sei aber durchaus möglich und komme vor. Dass sich der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft betreffend die Terminverschiebung nicht erkundigt habe, sei damit zu erklären, dass er nicht mit einer zeitnahen Antwort gerechnet habe. Den Termin in Bern habe er, wie mehrfach dargelegt, nicht wahrnehmen können. Rückblickend sei es falsch gewesen, nicht telefonisch nachzuhaken. In der Eingabe vom 19. März 2019 ergänzt der Beschwerdeführer, H.________ bestätige, dass er, der Beschwerdeführer, am 15. Mai 2019 in C.________ gewesen sei.