Die Zeugeneinvernahme mit D.________ vom 26.02.2020 hat ergeben, dass dieser wohl gelegentlich Briefe für seinen Nachbarn B.________ auf die Post gebracht habe, sich aber nie geachtet hat, wann er das gemacht hat und was für Briefe es gewesen sind. D.________ hat erklärt, dass das Schreiben vom 20.08.2019 von B.________ geschrieben und von ihm auf Wunsch von B.________ unterzeichnet worden sei. Er habe das einfach unterzeichnet, wisse aber nicht, ob er diesen Brief vom 20.04.2019 verschickt habe. Zusammenfassend ergibt sich, dass die von B.________ eingereichten Bestätigungen der G.____