_ zu überprüfen. Die rechtshilfeweisen Abklärungen ergaben, dass gemäss Angaben des Geschäftsführers der G.________, F.________, es nie ein Sommerfest der Firma G.________ gegeben und er B.________ einen Gefallen getan habe, dieser habe das wegen seiner Frau gebraucht. Hingegen bestätigte das Hotel M.________, dass die fragliche Rechnungskopie vom M.________ Hotel C.________ stamme und eine Person, welche den Meldeschein auf den Namen B.________ unterzeichnet habe, im M.________ Hotel übernachtet habe, wobei keine Ausweiskopie erhoben worden sei und darum nicht bestätigt werden könne, dass es sich tatsächlich um B.________ gehandelt habe.