Mit Schreiben vom 12.08.2019 wurde B.________ aufgefordert, Belege betreffend die behauptete Auslandsabwesenheit resp. das angebliche Referat vom 15.05.2019 in C.________ sowie den Namen des angeblichen Zeugen, welcher gemäss seinen Angaben im Beschwerdeverfahren bestätigen können sollte, dass das bei der Staatsanwaltschaft nicht eingelangte Schreiben vom 20.04.2019 zur Post gebracht worden sein soll. B.________ reichte hierauf eine Bestätigung von D.________ ein, gemäss welcher dieser erklärte, dass er für B.________ täglich die Postarbeit erledige und auch das Schreiben vom 20.04.2019 zur Post gebracht habe. Zudem reichte B.______