2 3.2 Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: B.________ […] machte geltend, er habe der Staatsanwaltschaft am 20.04.2019 ein Schreiben gesendet und darin zufolge Auslandabwesenheit am 15.05.2019 um einen neuen Termin gebeten. Dieses angebliche Schreiben ist aber bei der Staatsanwaltschaft nie eingelangt. Mit Beschluss vom 05.08.2019 hat die Beschwerdekammer die Beschwerde abgewiesen und befunden, die Eingabe von B.________ sei von der Staatsanwaltschaft als Wiederherstellungsgesuch zu behandeln. […] Mit Schreiben vom 12.08.2019 wurde B._____