1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 25. Februar 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft die Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers, wogegen dieser am 9. März 2020 Beschwerde erhob. Nach Ergänzung der eigenhändigen Unterschrift auf der Beschwerde innerhalb der Nachfrist ist diese formgerecht erfolgt.