Die Fluchtgefahr erscheint nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich. Dem Beschwerdeführer gelang es denn auch offenbar, innert kurzer Zeit eine grössere Bargeldsumme zu organisieren, obwohl er gemäss eigenen Angaben Schulden von ca. CHF 800‘000.00 bis CHF 1‘000‘000.00 hat (vgl. Z. 379 f. des Protokolls der Hafteröffnung vom 21. Mai 2019). Anlässlich der Hafteröffnung gab der Beschwerdeführer selbst an, sich «versteckt» zu haben, wenn auch nicht vor den Strafverfolgungsbehörden, sondern vor «Leuten der Gegenpartei» (vgl. Z. 480 ff. und 520 ff. des Protokolls der Hafteröffnung des Beschwerdeführers vom 21. Mai 2019).