Weiter ist er geständig, mit seiner Faustfeuerwaffe mehrere Schüsse in die Luft abgegeben zu haben. Als ein silberner Mercedes mit Personen angefahren gekommen sei, habe er auf dieses Fahrzeug geschossen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung des Zwangsmassnahmengerichts, wonach zumindest der dringende Tatverdacht einer eventualvorsätzlichen Begehung der ihm vorgeworfenen Delikte besteht (vgl. dazu insbesondere Z. 157 f. des Protokolls der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 12. Juni 2019).