an der Waffe des Beschwerdeführers) wurde der dringende Tatverdacht vom Zwangsmassnahmengericht zu Recht bejaht. Der Beschwerdeführer gab – nachdem er zuvor die Aussage verweigert hatte – an den Einvernahmen vom 12. Juni und 20. August 2019 an, anlässlich der Auseinandersetzung zwischen Mitgliedern verschiedener Motorradclubs vom 11. Mai 2019 mit seiner Faustfeuerwaffe zwei- bis dreimal auf den Kopf des Pickup-Fahrers geschlagen zu haben, wobei sich ein Schuss gelöst habe. Weiter ist er geständig, mit seiner Faustfeuerwaffe mehrere Schüsse in die Luft abgegeben zu haben.