Lebensgefahr und nachfolgende Notoperation). Der Beschwerdeführer wird dringend verdächtigt, aktiv am Geschehen teilgenommen und mit dem Einsatz seiner Pistole G.________ schwer verletzt zu haben. Der dringende Tatverdacht auf versuchte Tötung, evtl. schwere Körperverletzung, evtl. einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und auf Raufhandel wird vom Beschwerdeführer nicht in Abrede gestellt. Angesichts der Ermittlungsergebnisse (insbesondere der Aussagen des Beschwerdeführers vom 12. Juni und 20. August 2019, der an der rechten Hand des Beschwerdeführers festgestellten Schmauchspuren sowie der festgestellten DNA von H.____