1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen versuchter Tötung, evtl. schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand etc. Am 22. Mai 2019 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) über den Beschwerdeführer Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 19. August 2019. Die Untersuchungshaft wurde am 21. August und 25. November 2019 um jeweils drei Monate verlängert.