6 nisses abhängig gemacht wird (Urteil des Bundesgerichts 6S.439/2003 vom 11. August 2004 E. 4). Die Staatsanwaltschaft verweist in diesem Zusammenhang auf RIEDO, wonach im Zusammenhang mit Vergleichen Bedingungen zuzulassen seien, soweit sie allein auf den Willen des Täters abstellen. Praktisch bedeutsam werde dies namentlich im Zusammenhang mit dem Abschluss von Vergleichsverträgen.