Auch wenn zutrifft, dass Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen zu prüfen sind und die Wahl der Verteidigungsstrategie der betroffenen Partei überlassen ist, darf von einem Rechtsvertreter erwartet werden, dass er die Argumente vorbringt, die seinen Mandanten vor einer Weiterverfolgung und einer möglichen Verurteilung schützen. Dazu gehören auch angeblich fehlende Prozessvoraussetzungen. Praxisgemäss werden solche denn auch relativ früh im Verfahren vorgebracht, sofern sie bekannt resp. erkennbar sind.