Anlässlich der Hauptverhandlung vom 6. November 2019 machte der Verteidiger des Beschuldigten vorfrageweise geltend, dass der Strafantrag bezüglich der zum Nachteil des Beschwerdeführers begangenen Beschimpfung mit der am 8. März 2018 bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossenen Vereinbarung zurückgezogen worden sei, und beantragte, dass das Strafverfahren mangels Prozessvoraussetzung eingestellt werde. Diesem Antrag gab das Regionalgericht insofern statt, als es die (Teil-)Einstellung in Aussicht stellte und den Parteien Frist setzte, sich zur Kosten- und Entschädigungsfrage zu äussern.