Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen. Ferner erliess die Staatsanwaltschaft am 28. Dezember 2018 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen mehrfacher Beschimpfung und Drohung zum Nachteil des Beschwerdeführers sowie dessen Mutter und Schwester. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 120.00